Allgemeine Geschäftsbedingungen des Theaterschiff Bremen e.V.

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Theaterschiff Bremen e. V. und den Einzel- und Gruppenkunden (nachfolgend „Kunden“ genannt). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Theaterschiff Bremen e. V. und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

2. Kartenverkauf

Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theaterschiff Bremen und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theaterschiff Bremen e. V. zustande. Eintrittskarten können im eigenen Ticketshop, an der Abendkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wird. Die Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstellen können ggf. abweichen. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaterschiff Bremen e. V. ausgeschlossen. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.1 Reservierungen

Es besteht die Möglichkeit Eintrittskarten ab 10 Stück bis zu 12 Wochen zu reservieren. Die Reservierungsfrist endet 4 Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung.

2.2 Telefonische Kartenbestellungen

a) Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen. Die Eintrittskarten können im Ticketshop des Theaterschiff Bremen (Balgebrückstr. 8, 28195 Bremen) bezahlt und abgeholt werden. Bestellte Karten müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen bar, per Überweisung oder per Abbuchung bezahlt werden. Auf Wunsch können bereits bezahlte Eintrittskarten zugesandt, oder an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden.

b) Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller, d.h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Tickets. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Tickets beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Tickets gleich. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Theaterschiff Bremen schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

2.3 Online-Buchungen

Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Theaterschiff Bremen können auch per Internet über das Online-Buchungssystem  www.theaterschiff-bremen.de/neu/spielplan/#/, oder über die Webseiten der jeweiligen Vorverkaufsstellen (https://www.theaterschiff-bremen.de/neu/service-infos/tickets-karten/vorverkaufsstellen/ ) gebucht werden. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der Vorverkaufsstellen zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Theaterschiff Bremen erstattet werden. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat. Mit dem Verkauf bzw. dem Versand der Eintrittskarte kommt der Eintrittskarten-/bzw. Veranstaltungsvertrag mit dem Theaterschiff Bremen zustande.

Der Endkunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise. Vor Vertragsschluss angezeigte Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden und dem Theaterschiff Bremen.  Sofern der Kunde seine Eintrittskarte über das hauseigene Online-Buchungssystem kauft und am privaten Drucker ausdruckt, muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz. Die bei einer nicht einlösbaren Lastschrift entstandenen Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren gelten die Bedingungen aus 2.2.b auch für Online-Tickets

2.4 Eigentumsvorbehalt

Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaterschiff Bremen.

2.5 Zahlungsmöglichkeiten

Zahlungen können im Ticketshop bar oder durch EC-Karte erfolgen. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Außerdem kann ein Gutschein des Theaterschiffs Bremen ebenfalls als Zahlungsmittel genutzt werden. An der Abendkasse ist lediglich Barzahlung möglich.

2.6 Rückgabe/ Umtausch

Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.

2.7 Gutscheine

Mit Erwerb eines Gutscheins durch den Kunden erwirbt der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Vorstellung. Das Theater löst die Gutscheine ausschließlich nach Verfügbarkeit von Plätzen ein. Die Gutscheine haben (soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vermerkt) eine Gültigkeit von drei Jahren, ab Ausstellungsdatum.

 

3. Spielplan, Spielplanänderungen

Die Spielzeiten gehen jeweils von Januar bis Juli und von September bis Dezember. Im August findet kein Theaterbetrieb statt. Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekannt gegeben und durch Aushang sowie auf der Internetseite des Theaterschiffs Bremen veröffentlicht. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

3.1 Die Besetzungsangaben  und Vorstellungszeiten im Spielplan sind ohne Gewähr. Das Theaterschiff Bremen behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

 

4. Beginn/Einlass

Das Theaterschiff Bremen ist bereits 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

4.1 Nach Beginn einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Einlass. Es liegt im Ermessen des Theaters, mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher in einem geeigneten Moment Einlass in den Zuschauerraum zu gewähren. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten.

 

5. Garderobe

Vertauschte, gefundene, verlorene oder beschädigte Garderobengegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Garderobengegenstände werden ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

 

6. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen

Am Veranstaltungsort sind Bild-, Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

6.1 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien  jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, sobald dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

6.2 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt vervielfältigt bzw. veröffentlicht werden dürfen.

 

7. Hausrecht/ Hausordnung

Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung oder den geordneten Kartenverkauf stören oder andere Besucher belästigen oder berechtigter Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

7.1 Gegenstände, die dazu geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren), sind auszuschalten.

7.2 Den Anweisungen der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes ist Folge zu leisten.

 

8. Haftung/ Schadensersatz

Das Theaterschiff Bremen übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theaterschiff Bremen, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

9. Datenschutz

Das Theaterschiff Bremen bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen.  Die Daten  (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden durch das Theaterschiff Bremen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung  des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.

9.1 Das Theaterschiff Bremen ist berechtigt, sofern es nicht selbst Veranstalter ist, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Vertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages notwendig ist. Im Übrigen gibt das Theaterschiff Bremen Daten des Nutzers nicht an Dritte weiter.

 

10. Widerrufsrecht

Für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatz-Vertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Theaterschiff Bremen e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

11. Änderung der AGB

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

Stand: 07.10.2016



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